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Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt die
Versicherungsnehmer, wenn sie aus bestimmten Gründen die Reise
nicht antreten können.
Die versicherten Personen müssen im Vertrag aufgeführt werden.
Sie schützt die versicherten Personen vor finanziellen Verlust
und erstattet Stornokosten.
Im Versicherungsvertrag wird genau angegeben welche Stornogründe
anerkannt werden (z.B. plötzliche Krankheit, Tod,
Überschwemmung) und was nicht versichert ist (z.B. Streik des
Flugpersonals).
Bei sehr teueren Reisen sollte die Höchstsumme des
Versicherungsschutzes beachtet werden.
Für ältere Personen (ab ca. 70 Jahre) wird ein Beitragszuschlag
erhoben.
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Auslandkrankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung immer
weniger Leistung
für immer höheren Beitrag bietet,
ist es für gesetzlich Versicherte wahrscheinlich,
dass Sie im Krankheitsfall, nicht alle Arztkosten
am Urlaubsort von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
zu 100% erstattet bekommen.
Deshalb ist es empfehlenswert eine Reisekrankenversicherung
abzuschließen. Diese deckt im Regelfall die entstehenden Kosten
ab.
1. Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
2. Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arzneimittel,
Verbandsmittel und Heilmittel, ambulante Behandlungen sowie
stationäre Behandlungen
3. Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in
einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare
Krankenhaus
4. Ärztlich verordneter und ein medizinisch notwendiger
Rücktransport nach Hause zurück oder ein Rücktransport in ein
Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes. |
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Reisegepäck-Versicherung
Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie
bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise bis zur
Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte
Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks
entspricht |
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